Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der
Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von
10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande,
wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte
beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen,
wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder
fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils
gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die
in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten
uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3. Widerrufsrecht, Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Ciliox GmbH, Geschäftsführer: Wolfgang Ciliox, Auf der Langaar 1, 35684 Dillenburg, Fax 02771-812821, E-Mail: Info@reise2.de.
3.2. Widerrufsfolgen
a) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben
b) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
c) Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung. Für die Ciliox GmbH beginnt die Frist mit Empfang der Widerrufserklärung.
3.3. Besondere Hinweise
a) Sobald Sie durch ein konkretes Datum die Buchung vornehmen, sind Sie an Ihr Vertragsangebot gebunden.
b) Entsprechend § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer (die Ciliox GmbH) bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegeben Zeitraums zu erbringen.
c) Rücktrittsrecht
Der Rücktritt von Ihrer Reise muss gegenüber der Ciliox GmbH
ausdrücklich erklärt werden. Folgende Stornoentschädigung ist dann
fällig, die sich nach dem Reisepreis und dem Zeitpunkt der Absage
bemisst. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
- bis 4 Tage vor Reisebeginn 70%
- vom 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch
bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die
abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung
mitgeteilt.
3.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.5.
Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind
grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.1. genannten Fristen möglich.
Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person berechnet.
3.6. Umbuchungswünsche des Kunden,
die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen
Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach
Reiseantritt nicht möglich sind.
3.7. Bis zu Reisebeginn kann der
Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des
Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
4. Leistungsänderungen
4.1.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3.
Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden
wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.4. Im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
5. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
5.1.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen
werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
5.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX
gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der
Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
5.5. Im Fall
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten.
6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
6.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
6.2.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per
Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben,
Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu
tragen.
7. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn
Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
7.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls
wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten
Reisepreis.
7.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus
diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
8. Haftung
8.1. Wir haften im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
8.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe
Wird
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2. Minderung des Reisepreises
Für
die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
9.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem
Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
9.4. Schadenersatz
Der Reisende kann
unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2.
Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
10.3. Wir haben nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
11. Mitwirkungspflicht
11.1. Sie sind verpflichtet,
bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2.
Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die
örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
12. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie,
dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug
Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen,
können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird
diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/
Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
13. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
13.2 Die
vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des
Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz
und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651
m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag
als Fristende.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1.
Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der
Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine
anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können
hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer
sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
14.2. Wir haften nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
14.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
15. Gerichtsstand, Sonstiges
15.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
1. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
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Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
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