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Verbessertes Fahrgastrechte-Formular ab 12.Dezember

Zugprofi Blog Für Bahnkunden wird künftig der Weg zu Entschädigungsleistungen bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen einfacher. So müssen keine Daten zur genutzten Fahrkarte und der beantragten Leistung mehr eingetragen werden, da sich diese aus den eingesandten Unterlagen ergeben. Darüber hinaus wurden die Fragen zum tatsächlichen Reiseverlauf überarbeitet und klarer formuliert. Der Vorspanntext des Formulars beschränkt sich auf eine komprimierte Darstellung der wesentlichen Entschädigungs- und Erstattungsansprüche.

Damit konnte das bisher etwas unhandliche Formular auf DIN A4 Format reduziert werden. Weitergehende Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten die Fahrgäste auch weiterhin über spezielle Aushänge in den Bahnhöfen und Reisezentren, aus der überarbeiteten Broschüre "Ihre Rechte als unser Fahrgast" und im Internet unter > www.fahrgastrechte.info und > www.bahn.de/fahrgastrechte.

Die Fahrgastrechte wurden in Deutschland am 29. Juli 2009 eingeführt. Seitdem können sich Kunden auf einheitliche Entschädigungsregelungen für Zugverspätungen bei allen Eisenbahnen in Deutschland berufen. Mit oder ohne Fahrgastrechte-Formular können Bahnreisende ihre Ansprüche über das Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen. Als zentraler Ansprechpartner für die einfache und kundenfreundliche Bearbeitung der Verspätungsfälle von rund 50 Eisenbahnen in Deutschland hat sich das Servicecenter Fahrgastrechte in der Praxis bewährt.

Einfache Handhabung - Klarere Formulierungen - Neues Format