Lockerung der Einreiseregel für die Schweiz

Ab dem 22.01.2022 keine Testpflicht mehr für Geimpfte oder Genesene erforderlich!

Covid-Zertifikat

Die Einreise in die Schweiz wird ab dem 22.01.2022 erleichtert.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

    • Keine Testpflicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit wird wieder die 3G-Regel eingeführt, wobei nur ungeimpfte Personen ein negatives Testergebnis nachweisen müssen.

    • Auf einen zweiten Test vier bis sieben Tage nach der Einreise (für ungeimpfte Personen) wird ebenfalls verzichtet.

    • Ein Einreiseformular wird nur dann ausgefüllt, wenn Sie per Flugzeug oder Fernbus in die Schweiz einreisen.

    • Die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate wird ab dem 31.01.2022 von 365 auf 270 Tage reduziert.
      Analog dazu sind auch die Genesenen-Nachweise bis 270 Tage ab dem positiven PCR-Testresultat gültig.

    • Die 2G- und 2G-Plus-Maßnahmen werden zunächst bis Ende März verlängert. 

Was bedeutet das für Zugprofi Kunden?

Anreise:
Zugprofi bietet ausschließlich Bahnreisen durch die Schweiz an. In den meisten Fällen erfolgt die Anreise sowie die Rückreise ebenfalls mit dem Zug von Deutschland oder Österreich und bei den Zugprofi-Autoreisen reisen unsere Kunden per PKW in die Schweiz ein.

- In beiden Fällen (Bahn- oder Auto-Anreise) brauchen Sie kein Einreiseformular mehr auszufüllen. 

Sie sind in Besitz eines Impf- oder Genesenen-Zertifikates:
Sie können ganz normal in die Schweiz einreisen.

Sie müssen allerdings darauf achten,  dass Ihr Zertifikat bei der Einreise in die Schweiz gültig ist.

Wenn dieses zum Zeitpunkt Ihrer Schweizreise mehr als 270 Tage (9 Monate) alt ist, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung (z.B. durch Booster-Impfung bzw. Impfung) oder Ersatz (negativer Test bei der Einreise) kümmern.

2G-Regel (verlängert zunächst bis Ende März)
Seit dem 20.12.2021 gilt im Glacier Express die 2G-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Fahrgäste mit dem entsprechenden Nachweis). Ein negativer Test wird nicht anerkannt.

Die 2G-Regel ist ebenfalls in den Hotelrestaurants und Bars gültig.

Weiterführende Links:

Bundesamt für Gesundheit: Medienmitteilung